Sie haben Ihre Verlobung gefeiert und freuen sich auf die Hochzeit! Gratuliere!
Nun sollten Sie Ihre weiteren Schritte planen.
Hier finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen für Ihre Ehe und eine Auflistung der erforderlichen Dokumente für Standesamt und Kirche.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen:
Ehefähigkeit ist gegeben, wenn eine Person ehemündig und geschäftsfähig ist. Männer und Frauen werden mit dem 18. Geburtstag ehemündig sowie volljährig und erhalten damit volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.
Zwischen 16 und 18 Jahren bedarf es einer rechtskräftigen Ehemündigkeitserklärung. Das Gericht muss eine Person auf Antrag für ehemündig erklären, wenn
-) die zukünftige Ehepartnerin/der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist und
-) die Person für diese Ehe reif erscheint.
Bei minderjährigen Personen oder aus anderen Gründen in der Geschäftsfähigkeitbeschränkten Personen muss die Obsorgeberechtigte/der Obsorgeberechtigte in die Eingehung der Ehe einwilligen.
Zu den Eheverboten zählen:
-) Blutsverwandtschaft
Die Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie (z.B.Vater und Tochter) oder zwischen Geschwistern bzw. Halbgeschwistern. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind/waren.
-) Adoptivverhältnis
Eine Ehe darf auch nicht zwischen Adoptivmutter/Adoptivvater und Adoptivkind geschlossen werden, solange das Adoptivverhältnis nicht aufgelöst wurde.
Doppelehe
Niemand darf eine Ehe eingehen, solange er oder sie noch in einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft lebt. Dabei ist unbedeutend, ob ein tatsächliches Zusammenleben der Eheleute (oder eingetragenen Partner) vorliegt. Entscheidend ist, dass die Ehe (bzw. eingetragene Partnerschaft) noch nicht aufgelöst (z.B. durch Scheidung, Aufhebung, Tod) oder für nichtig erklärt wurde.
Welche Fristen müssen Sie einhalten?
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung sollte sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden, da die Feststellung der Ehefähigkeit nur maximal sechs Monate gültig ist. Eine Mindestfrist des Verfahrens vor der Trauung ist nicht mehr vorgesehen, jedoch beträgt die durchschnittliche Wartezeit in größeren Städten zwei bis sechs Wochen.
Die Bekanntmachung eines Aufgebotes (Aushang an der Gemeindeamtstafel) gibt es in Österreich nicht mehr.
Welche Unterlagen benötigen Sie am Standesamt?
Erforderliche Unterlagen:
Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
-) Amtlicher Lichtbildausweis
-) Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde
-) Die Geburtsurkunde, wenn die Geburt im Inland erfolgt ist, zwecks allfälliger Nacherfassung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR)
-) Nachweis der Staatsangehörigkeit oder Eintrag im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister
-) Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
-) Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade und auf Verlangen weitere Urkunden oder Nachweise
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft waren:
zusätzlich
-) Heiratsurkunde/n der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft
-) Scheidungsurkunde oder Nachweis der Aufhebung oder Nichtigerklärung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft/en
-) Allenfalls Sterbeurkunde der Ehepartnerin/des Ehepartners
-) Allenfalls Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners
-) Im Falle einer ausländischen Entscheidung über die Auflösung oder Nichtigerklärung: die mit der Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung, sofern nicht die Brüssel II a-Verordnung anwendbar ist
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
zusätzlich
-) Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
-) Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
-) Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
-) Nachweis des Wohnsitzes der Kinder
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind:
zusätzlich
bei 16- bis 18-Jährigen:
-) Ehemündigkeitserklärung des Gerichts (mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
-) Zustimmung der Obsorgeberechtigten oder entsprechender Gerichtsbeschluss
-) bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters: deren/dessen Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss
Wenn Sie bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend sind, benötigen Sie zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit".
Quelle: Bundeskanzleramt
Damit Sie sich stressfrei auf Ihre Hochzeit vorbereiten können hier eine Aufstellung der benötigten Unterlagen für Ihre kirchliche Trauung:
Taufscheine
Geburtsurkunden
Bestätigungen der Meldung (Meldezettel)
Amtliche Lichtbildausweise (Pass, Führerschein, Personalausweis)
Daten der Trauzeugen (Name, Adresse)
Bei ziviler Vorehe:
Trauscheine
Gegebenenfalls Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung
Heiratsurkunden
Gegebenenfalls Scheidungsdekrete
Bei kirchlicher Vorehe:
Trauscheine
Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung